Das Totenläuten der „Wunderglocke“ zu Nüdlingen

Nach einer alten Sage gab es vor langer Zeit in Nüdlingen einen merkwürdigen Brauch: Am ersten Pfingstfeiertag eines jeden Jahres mußten vier Nüdlinger Bürger einen Sarg auf dem Schloßplatz der sagenhaften Huhnburg herumtragen , zum Andenken an den Kirchenstifter der Gemeinde und dessen Begräbnis.

Während dieses Umzuges mit dem Sarg hatte die Nüdlinger „Wunderglocke“ zu läuten, die einmal Schweine im Burghof aus dem Boden gewühlt hatten.Doch nach vielen Jahren hat man auf diesen Brauch verzichtet, vermutlich hatte die Geistlichkeit sogar diesen Umzug verboten.

Das Glockenläuten zu Ehren des Kirchenstifters aber wurde noch jahrelang fortgesetzt, bis eines Tages der Nüdlinger Pfarrer auch diesen Brauch untersagte. Aber wer hätte es für möglich gehalten, daß die sagenumwobene Glocke auch ohne fremde Hilfe zu läuten begann. Die Bevölkerung wurde dadurch in maßloses Staunen versetzt, der Pfarrherr aber von so merkwürdiger Angst und Unruhe befallen, daß er das Läutverbot wieder aufhob. Nun fand auch er seinen Seelenfrieden wieder. Noch heute sagt man im Ort: „Es wird zum Toten geläutet“.

Quellennachweis und Anmerkungen

Lisiecki, Josef; Hrsg. Landkreis Bad Kissingen; 1982.

  • Vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus durch Entschließung Nr. A/11-12/3484/83 vom 29.03.1983 zum Gebrauch an Volksschulen lernmittelfrei zugelassen. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe gestattet.